Bauschäden, Qualität der Bausubstanz, Bauabnahme
(Zur Wahrung der Anonymität, werden nur die Objektarten mit den speziellen Anforderungen aufgeführt, ohne Adressangabe)

  • Beurteilung von Schäden
    • Feuchte-, Wärmeschutz
    • Schimmel
    • Risse-Beurteilung
    • Qualität der Bauausführung bzw. Instandsetzung

  • Baubegleitende, beratende Qualitätskontrolle vor und während der Bauphase
    • Prüfung der Baubeschreibung im Vorfeld des Vertragsabschlusses
    • Qualitätsprüfung während der Bauphase

  • Beratung bei der Endabnahme der Immobilie, Eigentumswohnung
    • Nach der Abnahme kehrt sich die Beweispflicht um. Sie müssen dann den Qualitätsmangel nachweisen.
    • Prüfung auf vollständige Mängelbeseitigung vor Ablauf der Gewährleistungszeit
  • Beweissicherung
    • Aufnahme des Gebäudezustands im Vorfeld einer Baumaßnahme
    • Protokollierung von Risse und Schäden