Bauschäden, Qualität der Bausubstanz, Bauabnahme
(Zur Wahrung der Anonymität, werden nur die Objektarten mit den speziellen Anforderungen aufgeführt, ohne Adressangabe)
- Beurteilung von Schäden
- Feuchte-, Wärmeschutz
- Schimmel
- Risse-Beurteilung
- Qualität der Bauausführung bzw. Instandsetzung
- Feuchte-, Wärmeschutz
- Baubegleitende, beratende Qualitätskontrolle vor und während der Bauphase
- Prüfung der Baubeschreibung im Vorfeld des Vertragsabschlusses
- Qualitätsprüfung während der Bauphase
- Prüfung der Baubeschreibung im Vorfeld des Vertragsabschlusses
- Beratung bei der Endabnahme der Immobilie, Eigentumswohnung
- Nach der Abnahme kehrt sich die Beweispflicht um. Sie müssen dann den Qualitätsmangel nachweisen.
- Prüfung auf vollständige Mängelbeseitigung vor Ablauf der Gewährleistungszeit
- Nach der Abnahme kehrt sich die Beweispflicht um. Sie müssen dann den Qualitätsmangel nachweisen.
- Beweissicherung
- Aufnahme des Gebäudezustands im Vorfeld einer Baumaßnahme
- Protokollierung von Risse und Schäden
- Aufnahme des Gebäudezustands im Vorfeld einer Baumaßnahme